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Einkommensteuer

Für Kinder mit Klumpfuss kann man bei der Berechnung der Einkommensteuer einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung geltend machen. Dazu muss man beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Für einen Klumpfuss wird in der Regel ein Grad der Behinderung  (GdB) von 30 festgestellt. Zusammen mit dem Feststellungsbescheid erhält man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt. Mit dieser Bescheinigung erhält man einen Pauschbetrag von jährlich 600 DM, den man entweder bei der Einkommensteuererklärung absetzen oder auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann

Dirk Kobbe

Haushaltshilfe

Interessant für alle, die per Kaiserschnitt entbinden, denn dann zahlt die Kasse nach der Entbindung eine Haushaltshilfe. Vorausgesetzt, der Mann (oder wer auch immer mit im Haus lebt und Kinder versorgen könnte) kann nicht zu Hause sein, weil er arbeiten muss. Einen Antrag auf Haushaltshilfe erhält man bei den zuständigen Krankenkassen. Die Haushaltshilfe selbst muss man sich anderweitig besorgen: Entweder man hat jemanden aus der Familie, den man einsetzen kann (dann ist der Satz der Kasse aber niedriger), oder man wendet sich an Organisationen wie z.B. die Johanniter (die rechnen dann mit der Kasse direkt ab). Diese Organisationen vermitteln einem ausgebildete Haushaltshilfen. Häufig gibt es dort Engpässe und Wartezeiten, die im Falle einer Entbindung ein Problem sind. Manche Organisationen bieten deshalb die Hilfe ihrer Zivildienstleistenden an. Sollte man einen Zivildienstleistenden haben, der einem nicht zusagt, da er z.B. nicht mit Kindern/Geschwisterkindern umgehen kann, dann sollte man um Ersatz bitten. Aber die meisten jungen Herren sind zumindest sehr bemüht. Die Dauer für die Haushaltshilfe wird vom FA mitbestimmt, da er einen Teil des Antrags mit ausfüllen muss (im Normalfall 2-4 Wochen, kann aber auch länger sein). Wieviele Stunden pro Woche die Haushaltshilfe kommt, ist sowohl vom Gesundheitszustand der Mutter wie auch vom Good Will des FA abhängig. Und sollte man bereits vor der Geburt Schwierigkeiten mit z.B. vorzeitigen Wehen haben, steht einem auch dann bereits eine Haushaltshilfe zu. Aber auch hier wieder nur unter Mitwirkung des FA. Für Mütter mit KF-Kindern deshalb nicht uninteressant, da ja gerade in den ersten Wochen häufige Gipswechsel etc. gemacht werden und damit viele Wege und viel Schlepperei verbunden ist

Iris Pott
 

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